1. Thema
Bei der Zahlungsbuchung von z.B. Lieferantenrechnungen kann es vorkommen, dass im Zuge des Ausgleichs die Notwendigkeit entsteht fehlende Einkaufsrechnungen zu buchen und auch gleich mit auszugleichen.
Bisher konnte das Ausgleichsfenster und das Buchblatt geschlossen, die Einkaufsrechnung gebucht und anschließend nach 0-setzen des Betrages in der Buch.-Blattzeile mit dem Setzen der Ausgleichs-ID weiter gearbeitet werden. In älteren Versionen wie z.B: in NAV2018 hat das insofern funktioniert, als dass bei Berechnung des Ausgleichsbetrages der in die Buch.-Blattzeilen übertragen wurde, immer alle Posten mit Ausgleichs-ID aufsummiert wurden – auch wenn mehrere Buch.-Blattzeilen die gleiche Belegnummer enthalten haben.
2. Business Central
In neueren Versionen von Business Central wurde eine Funktionsänderung vorgenommen, die die Berechnung des Ausgleichsbetrages bei der Übertragung in die Buch.-Blattzeile beeinflusst. Und zwar werden, wenn mehrere Buch.-Blattzeilen mit der gleichen Belegnummer existieren, bereits gesetzte Ausgleiche bei der neuerlichen Berechnung des Ausgleichsbetrages ausgenommen.
Das hat den Sinn, dass der Ausgleichsbetrag für die Buch.-Blattzeile nur aus neu gesetzten Ausgleichs-IDs berechnet wird, wenn eine Zahlung auf mehrere Buchungszeilen aufgeteilt wird (und nicht immer alle Posten mit der gleichen ID aufaddiert werden).
Beispiel zur Darstellung des Fehlers in älteren Versionen:
2 Buch.-Blattzeilen mit gleicher Kreditor- und Belegnummer und 2 offenen Posten: 1. Zeile Ausgleich der 1. Rechnung, 2. Zeile Ausgleich der 2. Rechnung. Die 2. Buch.-Blattzeile enthält dann als Ausgleichsbetrag die Summe beider Restbeträge.
3. Auswirkungen der geänderten Funktionsweise
- Keine, wenn jede Buch.-Blattzeile eine eindeutige Belegnummer enthält.
- Keine, wenn bei neuer Buch.-Blattzeile mit mehrfach vorhandenen Belegnummern die Ausgleichs-ID’s gesetzt werden und der Ausgleichsbetrag übernommen wird
- Keine, wenn bei neuerlichem Einstieg in den Postenausgleich aus einem Buchblatt mit mehrfach vorhandenen Belegnummern zuerst alle Ausgleichs-ID’s entfernt werden, dann der Zeilenbetrag auf 0 gesetzt und dann von neuem mit dem Setzen von Ausgleichs-ID’s begonnen wird.
- Keine, wenn der fehlende Beleg über Suche geöffnet und gebucht wird und dabei das Fenster Postenausgleich nicht geschlossen wird.
Wenn ein Buch.-Blatt mit mehrfach vorhandenen Belegnummern mit gesetzten Ausgleichs-ID’s bereits aufgebaut ist und Änderungen in den Ausgleichssetzungen notwendig sind,
muss der Ausgleichsbetrag in der Buch.-Blattzeile manuell angepasst werden.
Hinweis:
Der Ausgleichsbetrag in der Buch.-Blattzeile kann unabhängig vom Setzen des Ausgleichs immer manuell erfasst und auch gebucht werden.
Wenn der Ausgleichsbetrag von den gesetzten Ausgleichsbeträgen in den Posten abweicht, werden entweder nicht alle Posten vollständig ausgeglichen und bleiben offen oder die Zahlung (oder ein Teil) bleibt offen wenn sie nicht mit offenen Posten ausgeglichen werden konnte.
Der Ausgleich kann aber immer auch nachträglich gesetzt oder aufgehoben werden.